
Zur Verbesserung der Netzqualität und Stabilisierung des europäischen Stromnetzes dürfen und können PV-Anlagen zukünftig einen wesentlichen Beitrag leisten.
EEG 2012:
Einspeisemanagement:
Photovoltaikanlagen sollen zukünftig stärker als bisher ins Einspeisemanagement aufgenommen werden. Danach sollen PV-Anlagen folgende Vorgaben erfüllen:
- PV-Anlagen > 100 kWp müssen neben der Möglichkeit der Fernabregelbarkeit auch Einrichtungen zum Abruf der Ist-Einspeisung vorhalten. Diese Vorgaben gelten für Neuanlagen ab dem 1.1.2012 und für alle Altanlagen mit einer Übergangsfrist bis 1.7.2012.
- PV-Anlagen zwischen 30 und 100 kWp müssen vereinfachte Anforderungen (nur die Fernabregelbarkeit) erfüllen. Diese Vorgaben gelten für Neuanlagen ab dem 1.1.2012 und für Altanlagen, die nach dem 1.1.2009 errichtet worden sind, mit einer Übergangsfrist bis 1.1.2014.
- PV-Anlagen < 30 kWp müssen die vereinfachten Anforderungen (nur die Fernabregelbarkeit) bei Neuinstallationen ab dem 1.1.2012 erfüllen. Alternativ ist eine Wirkleistungsreduzierung auf 70 % der installierten Leistung am Netzeinspeisepunkt vorgesehen.
- Die Entschädigung bei Abregelungsmaßnahmen im Rahmen von Einspeisemanagementmaßnahmen beträgt bei einem max. jährlichen Ertragsverlust von 1%, 95% der entgangenen Vergütung. Bei einem Ertragsausfall von mehr als 1% wird zu 100% entschädigt werden.