Das Erneuerbare Energien Gesetz

Geld aus Solarstrom

Jede produzierte Kilowattstunde Strom wird zu einem durch den Gesetzgeber festgelegten Preis an das örtliche EVU verkauft.
In den folgenden Tabellen sind die unterschiedlichen Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen aufgelistet.
Jahr ab 1. Januar 2012 voraussichtlich ab 1. Juli 2012
Gebäudeanlagen 24,43 ct/kWh 20,77 ct/kWh
Anteil über 30 kWp 23,23 ct/kWh 19,75 ct/kWh
Anteil über 100 kWp 21,98 ct/kWh 18,68 ct/kWh
Anteil über 1000 kWp 18,33 ct/kWh 15,58 ct/kWh
Freifläche auf versiegelten Konversionsflächen 18,76 ct/kWh 15,95 ct/kWh
Freifläche auf Gewerbegrund, längs der Autobahn usw. 17,94 ct/kWh 15,25 ct/kWh
Jahr ab 1. Januar 2012 < 30 % ab 1. Januar 2012 > 30 % voraussichtlich ab 1. Juli 2012 < 30 % voraussichtlich ab 1. Juli 2012 > 30 %
Eigenverbrauchsbonus 10,51 ct/kWh 14,23 ct/kWh 8,93 ct/kWh 12,10 ct/kWh
Anteil ab 30 kWp 9,31 ct/kWh 13,03 ct/kWh 7,91 ct/kWh 11,08 ct/kWh
Anteil ab 100 kWp 8,06 ct/kWh 11,78 ct/kWh 6,85 ct/kWh 10,01 ct/kWh
Mit der überarbeiteten Fassung des EEG führte der Gesetzgeber 2009 die Möglichkeit ein, für jede selbstgenutzte Kilowattstunde Solarstrom eine Vergütung von momentan bis zu 14,23 ct/kWh zu erhalten. Der überschüssige Strom wird wie bisher ins öffentliche Netz eingespeist.

Seit dem 1.7.10 ist die Eigenverbrauchsregelung stärker ausdifferenziert und umfasst Gebäudeanlagen bis 500 kWp.


Weitere Informationen hierzu finden sie unter folgendem Link.

Zählerschaltbild Eigenverbrauch

zaehlerschaltbild_eigenverbrauch_2.jpg

Erfolg des EEG

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