Mit der Sonne rechnen

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Photovoltaikanlagen sind effizient & wirtschaftlich: Bringen Sie die Sonne ins Netz – und bekommen Sie dafür Geld.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist Ihre langfristige Garantie (20 Jahre plus das Inbetriebnahmejahr), dass Strom aus der Sonne in das öffentliche Netz eingespeist und bezahlt wird - zu einem verpflichtendem Preis von 24,43 Eurocent (Stand 01.01.2012 für Anlagen auf Dächern bis 30 kWp).

Bereits bei der Installation einer Photovoltaik-Anlage stehen Sie finanziell nicht im Regen. Staatliche und zum Teil kommunale Förderprogramme sowie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützen Ihre Entscheidung für saubere Energie.

Gerne geben wir Ihnen Tipps, wie Sie mit Ihrer Solarstromanlage Steuern sparen können.

Erneuerbare-Energien-Gesetz

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) trat erstmals am 01.04.2000 in Kraft und regelt die Abnahme und die Vergütung von ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenen Strom durch Versorgungsunternehmen, die Netze für die allgemeine Stromversorgung betreiben (Netzbetreiber). Netzbetreiber sind nach dem EEG verpflichtet, Strom aus Erneuerbare Energien abzunehmen und nach §§ 6 bis 12 zu vergüten.
In den Jahren 2004, 2009, 2010 und 2012 traten überarbeitete Fassungen des EEG mit Änderungen für PV-Anlagen in Kraft.

Ziel der ersten Gesetzesfassung war es, den Anteil an erneuerbaren Energien bis 2010 auf mindestens 12,5 % zu erhöhen, bis 2020 auf mindestens 20 % zu erhöhen. Das erste Ziel wurde mit 14,0 % an der Stromerzeugung bereits im Jahr 2007 übertroffen. Im Jahr 2011 lag der Anteil bei 20 %. Der Anteil der Photovoltaik liegt bereits bei über 3,5 %.

Deswegen wurde das Ziel für 2020 um 10 % auf 30 % angehoben. Zusätzlich wurde für 2050 die Marke von 50 % ausgegeben. Die Erneuerbaren Energien Branche rechnet 2050 sogar mit einer fast 100 % Energieversorgung aus Wasserkraft, Windenergie, Solarer Strahlungsenergie, Geothermie und Energie aus Biomasse.

Das Gesetz bezweckt eine nachhaltige Energieversorgung für Klima-, Natur- und Umweltschutz. Es will zudem einen Beitrag zur Vermeidung von Konflikten um fossile Rohstoffe leisten. Daneben soll das EEG die technologische Weiterentwicklung fördern.

Die Einspeisevergütung ist keine Subvention, sondern ein staatlich
festgesetzter Preis, wie die Gebührenordnung für Ärzte. Da spricht auch
niemand von einer Dauersubvention. Die Solarstromvergütungen sinken
sogar von Jahr zu Jahr, anders als die Arztgebühren.

Aktuelle Zinssätze KfW - Programm Erneuerbare Energien Standard

Das Programm dient der langfristigen Finanzierung von kleineren Investitionen. Finanziert werden kann auch der Erwerb von Photovoltaikanlagen.

Stand Zinssätze 01.01.2012 bei risikogerechtem Zinssystem mit Preisklasse A
» kfw - Programm Erneuerbare Energien
Progamm maximaler Zinssatz EKN % nominal
(effektiv)
Auszahlung in % Bereitstellungs - provision p.M. in %
Laufzeit / tilgungsfreie Anlaufjahre / Zinsbindung      
Erneuerbare Energien Standard
5/1/5
2,05
(2,07)
100 0,25
Erneuerbare Energien Standard
10/2/10
2,70
(2,73)
100 0,25
Erneuerbare Energien Standard
20/3/10
3,10
(3,14)
100 0,25

Kosten und Nutzen des EEG

Im Jahr 2009 wurden durch das EEG 52 Millionen Tonnen CO2 eingespart. Die dadurch vermieden Kosten für Umwelt und Gesundheit betrugen im Jahr 2010 5,8 Milliarden Euro.

Ebenso wurden durch Erneuerbare Energien im Jahr 2010 Brennstoff-Importe im Wert von 2,5 Milliarde Euro vermieden.

Zusätzlich stieg die Zahl der Beschäftigten in allen Bereichen der Erneuerbaren Energien von 66.600 im Jahr 1998 auf rund 367.000 im Jahr 2010. Ein Großteil der Steigerung, ist dem EEG zuzurechnen. Dies bedeutet die Anzahl der Arbeitsplätze hat sich in den letzten 10 Jahren verdoppelt. In den nächsten 10 Jahren ist wieder eine Verdopplung auf über 600.000 Arbeitsplätze zu erwarten.

Aufgrund der speziellen Preisbildungsmechanismen auf dem deutschen Strommarkt an der Strombörse in Leipzig haben erneuerbare Energien in der Vergangenheit einen deutlich dämpfenden Einfluss auf die Börsenstrompreise ausgeübt. Nach einer wissenschaftlichen Untersuchung von Fraunhofer/ISI für das BMU senkte dieser sog. "Merit-Order-Effekt" in den letzten Jahren die Kosten der Strombeschaffung über den Spotmarkt um 2,5 Euro/MWh (2004), 4,3 Euro/MWh (2005), 7,8 Euro/MWh (2006) 6,09 Euro/MWh (2009). Hochgerechnet auf den gesamten deutschen Strombedarf entspräche dies 2009 - rechnerisch - einem Volumen von rd. 3,1 Mrd. Euro.

Dem gegenüber steht EEG-Umlage von 3,59 ct/kWh (1/2012) für den Endverbraucher. Damit liegen die Kosten für einen durchschnittlichen Haushalt bei 0,3 % seiner monatlichen Ausgaben.

2008 wurden durch das EEG die Kosten an der gesamten Stromerzeugung um 1,8 Milliarden Euro gesenkt.

Bis 2020 prognostiziert die Branchenprognose der Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) und des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE) einen Rückgang der EEG- Differenzkosten (Fördervolumen) auf 2,4 Mrd. Euro, während die vermiedenen Brennstoffimporte auf 22,6 Mrd. Euro und die vermiedenen externen Kosten auf 6,3 Mrd. Euro steigen werden.

Das EEG hat sich somit als bestmögliches System zur Umstellung unserer Stromversorgung auf 100 % Erneuerbare Energien erwiesen. Deshalb fördern viele andere Länder den Ausbau Erneuerbarer Energien, mit EEG ähnlichen Gesetzen.

Wer behauptet das Erneuerbare-Energien-Gesetz stellt eine Subvention dar, die es abzuschaffen oder zu kürzen gilt, verkennt klar die Realität!

Quellen: BMU, www.unendlich-viel-energie.de

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20 Jahre 24,43 ct pro kWh
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