Energiewirtschaft verhindert rechtswidrig Senkung der EEG-Umlage

Die neue EEG-Umlage wurde von den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) zu hoch festgesetzt. Davon ist der Bund der Energieverbraucher e.V. überzeugt und will gegen die Umlage vorgehen.

In die Umlage wurde ein Betrag von 400 Mio. EUR als sogenannte "Liquiditätsreserve" eingerechnet, für den es in 2011 noch keine Rechtsgrundlage gibt. Denn der einschlägige § 3 (7) AusglMechV (neue Fassung) tritt erst am 1.1.2012 in Kraft.

Die ÜNB können sich hier nicht auf eine Vorwirkung berufen, weil der Gesetzgeber bei anderen Regelungen im gleichen Artikelgesetz, die vor dem 1.1.2012 in Kraft treten sollen, dieses vorzeitige Inkrafttreten auch ausdrücklich verfügt hat.

Den Stromversorgern, die diese Umlage in 2012 an die ÜNB abführen müssen, werden damit mögliche Preissenkungen vorenthalten. Diese Preissenkungen würden dem Verbraucher zugute kommen und auch den Wettbewerb auf dem Endkundenmarkt beflügeln.

Die rechtswidrige Einpreisung einer Liquiditätsreserve ist nach Auffassung des Bundes der Energieverbraucher zudem eine verbotene Preisabsprache marktbeherrschender Unternehmen, die in Höhe von 0,1 Cent/kWh zu Lasten der Endverbraucher wirkt.

Also auf Deutsch: Statt zu steigen, müsste der Strompreis trotz der gestiegenen Differenzkosten um 1/2 Cent fallen, wenn die verringerten Einkaufspreise durch die Endkundenversorger weitergegeben würden.

EEG-Umlage falsch berechnet für 2012!

In der Diskussion um die jüngsten Preiserhöhungen vieler Stromversorger werden häufig die Erneuerbaren Energien als Kostentreiber gebrandmarkt. Tatsächlich ist der Beitrag der Erneuerbaren Energien zu den Preissteigerungen marginal.

Der Bund der Energieverbraucher e.V. kritisiert, dass die EEG-Umlage um
das Doppelte unnötig aufgebläht ist: Durch die Befreiung der
stromintensiven Industrie stieg die EEG-Umlage für die Privatkunden um
rund 0,8 Ct/kWh.

Der Bund der Energieverbraucher e.V. hat hiergegen Beschwerde in Brüssel
eingereicht. Aufgrund der Überzahlungen der Vorjahre ergibt sich ein
negativer Nachholfaktor von 0,2 Ct/kWh.

Die unzulässige und ungerechtfertigte Liquiditätsprämie erhöht die
Umlage um weitere 0,1 Ct/kWh.

Die Börsenvermarktung des EEG-Stroms wiederum senkt alle Strompreise um
etwa 0,6 Ct/kWh. Unter dem Strich mindert dieser Betrag die Belastung
durch das EEG.

Wäre die EEG-Umlage von all diesem Ballast befreit, so betrüge sie bei
gleicher Förderhöhe für Erneuerbare nur rund 1,8 Ct/kWh, wäre also nur
halb so hoch wie derzeit. Mitnahmeffekte durch die zu üppige Marktprämie
und fragwürdige Bonuszahlungen sind dabei noch gar nicht berücksichtigt.

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Der Vorsitzende des Bundes der Energieverbraucher, Dr. Aribert Peters, bezeichnete es als „zynisch“, dass die Stromwirtschaft die Erneuerbaren Energien in den Fokus der Strompreisdiskussion rückt. „Die Verbraucher wünschen sich mehr Erneuerbare Energien und sind auch bereit, dafür zu zahlen“, sagte Peters. „Die wahren Schuldigen an der Preisentwicklung sind indes die Stromkonzerne selbst. Sie bereichern sich mit ungerechtfertigten Mehrerlösen auf Kosten ihrer Kunden“, erklärte der Verbraucherschützer.

Peters untermauerte diesen Vorwurf mit Berechnungen, wonach Stromerzeuger und -versorger im Jahr 2009 von jedem Haushaltskunden rund 150 Euro mehr kassierten als für die gleiche Menge Strom drei Jahre zuvor. Davon seien gestiegene Beschaffungskosten sowie Steuern und Abgaben bereits abgezogen. „Für diese intransparenten und nicht nach vollziehbaren Preissteigerungen haben die Verbraucher keinerlei Gegenleistung erhalten. Das Geld floss voll und ganz in die Gewinnmarge der Konzerne“, ist sich Peters sicher und warnt zugleich: „Diese Fehlentwicklung setzt sich auch 2010 fort.“
Nach Einschätzung von Dr. Sven Bode, Head of Research am Arrhenius Institut für Energie- und Klimapolitik in Hamburg, ist auch von einer Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke keine Strompreis senkende Wirkung zu erwarten: Langfristig werde der Großhandelspreis für Strom höchstens 0,7 Cent niedriger liegen als ohne Kernenergie, so die Berechnungen seines Instituts. „Davon wird beim Endkunden wenig ankommen“, vermutet Bode. Möglicherweise seien für die Verbraucher sogar Preissteigerungen trotz Atomenergie zu erwarten: „Durch die Verfestigung der Marktstruktur zu Gunsten der Kernkraftwerksbetreiber könnten kleinere Wettbewerber benachteiligt werden“, so Bode. Die Konzerne hätten dann mehr Spielraum, die Preise auf hohem Niveau zu halten.

Sonne, Wind, Wasserkraft, Erdwärme und Bioenergie stehen hingegen dauerhaft und zu langfristig kalkulierbaren Kosten zur Verfügung. Während die herkömmlichen Energieträger immer teurer werden, sind die Kosten für Erneuerbare Energien in den letzten 15 Jahren bereits um etwa die Hälfte gesunken. Bis 2020 strebt die Branche eine weitere Kostensenkung von 40 Prozent an.

Der derzeit noch notwendigen Förderung Erneuerbarer Energien steht ein hoher volkswirtschaftlicher Nutzen gegenüber. Beim Einsatz von Kohle, Erdöl und Erdgas entstehen Umwelt-, Klima- und Gesundheitsschäden, die sich nicht in deren Preisen spiegeln. Erneuerbare Energien vermeiden Klimaschäden und Kosten für Energieimporte. Die Einspeisung von Erneuerbaren Energien senkt zudem den Strompreis an der Börse. Sie bringen so insgesamt mehr Nutzen für die gesamte Volkswirtschaft, als ihre Förderung kostet.
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Quelle: www.unendlich-viel-energie.de

Entwicklung der Stromgestehungskosten von PV-Anlagen bis 5 kWp

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Unter der Voraussetzung von zukünftig gleichbleibend hohen Lernraten von PV-Systemen und PV-Modulen (15-20%) sinken die Stromgestehungskosten von zukünftigen Anlagen im Vergleich zu solarthermischen Kraftwerken und Windenergieanlagen überproportional deutlich. Für Klein-Photovoltaik bis 5 kWp an Standorten in Deutschland mit Energieerträgen von 900 kWh/kWp können Stromgestehungskosten zwischen 0,14 Euro/kWh und 0,22 Euro/kWh im Jahr 2020 identifiziert werden.

Dies bedeutet das selbst erzeugter Solarstrom ab 2012/2013 für den Endverbraucher günstiger sein wird, als Strom vom Energieversorger.

Quelle: Fraunhofer ISE

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