Beschlossen: steuerliche Entlastung für kleinere Solaranlagen!

Fantastische Neuigkeiten für alle Solar-Fans. Der Bundesrat gab am 16.12.2022 die Beschlussempfehlung zum Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) frei! Somit ist die Besteuerung auf kleine Solaranlagen komplett entfallen:

• Einkommensteuer seit dem 1.1.2022
• Umsatzsteuer seit dem 1.1.2023
Diese Anpassung des Erneuerbare-Energie-Gesetzes bietet sowohl Mietern als auch Eigentümern eine Vielzahl von Chancen. Denn die Steuerbefreiung gilt unabhängig davon, ob der erzeugte Strom für den Eigenbedarf oder für den Verkauf bestimmt ist. Sie gilt zudem auch dann, wenn die Wohnung nicht selbst zu Wohnzwecken genutzt wird. Der erzeugte Strom kann nun etwa vollständig in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden, zum Aufladen eines E-Autos genutzt oder von Mietern verbraucht werden.

Für wen gelten die neuen Regelungen? Was ändert sich sonst noch? In folgendem Artikel erfahren Sie es: https://fcld.ly/4egltv0