Energy Sharing ermöglicht es, Solarstrom gemeinschaftlich zu nutzen
Seit dem 1. Juni 2026 ist Energy Sharing in Deutschland gesetzlich geregelt (§ 42c EnWG). Dadurch kann überschüssiger Solarstrom auch außerhalb des eigenen Gebäudes an andere Teilnehmer innerhalb desselben Netzgebiets weitergegeben werden.