Geld für Ihre CO2-Einsparung mit der THG-Quote!

Ab 2022 generieren Sie als Eigentümer eines Elektrofahrzeugs THG-Quotenmengen, welche sich an die quotenverpflichteten Mineralölkonzerne verkaufen lassen. Vorausgesetzt ist die Vorlage der Fahrzeugzulassung, einer Registrierung Ihrer THG-Quotenmengen beim Umweltbundesamt und deren Bündelung mit den THG-Quotenmengen anderer E-Fahrzeugfahrer zur Erreichung einer vermarktbaren Mindestmenge.

Sie brauchen nicht mehr tun, als einen Scan oder Foto Ihrer Fahrzeugzulassung hochzuladen, das Anmeldeformular auszufüllen und wir kümmern uns um den Rest.

THG-Quote 2022: Das sind die wichtigsten 3 Neuerungen!

2015 war ein erster Schritt zu mehr Umweltfreundlichkeit. Denn in diesem Jahr hat die deutsche Regierung die THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote) installiert. Das Ziel dieser Quote war die Reduzierung des CO₂-Ausstoßes durch Kraftstoffe.

Festgehalten wurde dies in § 37 des “Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge”. Oder kurz: des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG).

Den betroffenen Unternehmen wurde dabei verschiedene Möglichkeiten geboten, um Ihren CO₂-Ausstoß zu mindern.

Einerseits konnten Sie dies durch den Einsatz von Biokraftstoffen oder grünem Wasserstoff erreichen.

Ein anderer Weg war, sich den Einsatz von Strom für E-Autos anrechnen zu lassen. Dafür konnten diese sog. Inverkehrbringer von Kraftstoffen (also die Unternehmen, die sich für den CO₂-Ausstoß verantwortlich zeigen) Anträge beim Umweltbundesamt (UBA) stellen.

2021 lag die THG-Quote noch bei 6 %. Das bedeutet, dass Unternehmen wie die Mineralölindustrie die Ausstöße von Treibhausgasen um 6 % reduzieren müssen.

Aktuell im Jahr 2022 liegt die THG-Quote bei 7 %. Bis 2030 soll sie weiter auf 25 % steigen.

Neben dem Anstieg von 1 % sind 2022 aber noch weitere Neuerungen bei der THG-Quote in Kraft getreten.

Die wohl Wichtigste: Die Regierung öffnet den Quotenhandel jetzt auch für Privatleute.

Bei uns erfahren Sie, welche Änderungen ab dem 01.01.2022 in Kraft getreten sind.

Neuerung 1: Erhöhung der Anrechnung von Elektromobilität

Ab 2022 wird diese Anrechnung angehoben. Ab sofort gilt der Faktor 3.

Das heißt, dass jede Megawattstunde jetzt mit 3 Megawattstunden angerechnet wird.

Das Gute daran: Mit dieser Verdreifachung bei der Anrechnung verdreifacht sich auch die CO₂-Ersparnis, die angerechnet werden kann.

In der Folge bedeutet das höhere Erlöse durch die THG-Quote!

Neuerung 2: Stopp der Anrechnung von Biokraftstoffen

Bis 2021 war zum Erreichen der THG-Quote ein gewisser Anteil an Biokraftstoffen zulässig. Diese Biokraftstoffe entstehen beispielsweise auf Nahrungs- oder Futtermitteln. Hiervon konnten bis maximal 4,4 % angerechnet werden.

Diese Grenze von 4,4 % wird ab 2022 nicht mehr erhöht und somit dauerhaft auf demselben Level bleiben.

Die deutsche Regierung möchte mit diesem Stopp den Einsatz von Nahrungs- und Futtermittelpflanzen begrenzen und nicht weiter fördern.

Neuerung 3: THG-Quotenhandel für Privatleute

Die wohl beste Nachricht für E-Mobilisten ist die Öffnung des THG-Quotenhandels für Privatleute.

Während dieser zuvor nur bestimmten Unternehmen vorenthalten blieb, hat die deutsche Regierung ab 2022 den Kreis der Personen, die antragsberechtigt sind, erweitert.

Neben Mineralölunternehmen können nun auch E-Flottenbetreiber und private E-Mobilisten an Erlösen aus der THG-Quote teilhaben.