Geld für Ihre CO2-Einsparung mit der THG-Quote!
Ab 2022 generieren Sie als Eigentümer eines Elektrofahrzeugs THG-Quotenmengen, welche sich an die quotenverpflichteten Mineralölkonzerne verkaufen lassen. Vorausgesetzt ist die Vorlage der Fahrzeugzulassung, einer Registrierung Ihrer THG-Quotenmengen beim Umweltbundesamt und deren Bündelung mit den THG-Quotenmengen anderer E-Fahrzeugfahrer zur Erreichung einer vermarktbaren Mindestmenge.
Sie brauchen nicht mehr tun, als einen Scan oder Foto Ihrer Fahrzeugzulassung hochzuladen, das Anmeldeformular auszufüllen und wir kümmern uns um den Rest.
Beantragung THG Quote
THG-Quote 2022: Das sind die wichtigsten 3 Neuerungen!
2015 war ein erster Schritt zu mehr Umweltfreundlichkeit. Denn in diesem Jahr hat die deutsche Regierung die THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote) installiert. Das Ziel dieser Quote war die Reduzierung des CO₂-Ausstoßes durch Kraftstoffe.
Festgehalten wurde dies in § 37 des “Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge”. Oder kurz: des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG).
Den betroffenen Unternehmen wurde dabei verschiedene Möglichkeiten geboten, um Ihren CO₂-Ausstoß zu mindern.
Einerseits konnten Sie dies durch den Einsatz von Biokraftstoffen oder grünem Wasserstoff erreichen.
Ein anderer Weg war, sich den Einsatz von Strom für E-Autos anrechnen zu lassen. Dafür konnten diese sog. Inverkehrbringer von Kraftstoffen (also die Unternehmen, die sich für den CO₂-Ausstoß verantwortlich zeigen) Anträge beim Umweltbundesamt (UBA) stellen.
2021 lag die THG-Quote noch bei 6 %. Das bedeutet, dass Unternehmen wie die Mineralölindustrie die Ausstöße von Treibhausgasen um 6 % reduzieren müssen.
Aktuell im Jahr 2022 liegt die THG-Quote bei 7 %. Bis 2030 soll sie weiter auf 25 % steigen.
Neben dem Anstieg von 1 % sind 2022 aber noch weitere Neuerungen bei der THG-Quote in Kraft getreten.
Die wohl Wichtigste: Die Regierung öffnet den Quotenhandel jetzt auch für Privatleute.
Bei uns erfahren Sie, welche Änderungen ab dem 01.01.2022 in Kraft getreten sind.
Neuerung 1: Erhöhung der Anrechnung von Elektromobilität
Ab 2022 wird diese Anrechnung angehoben. Ab sofort gilt der Faktor 3.
Das heißt, dass jede Megawattstunde jetzt mit 3 Megawattstunden angerechnet wird.
Das Gute daran: Mit dieser Verdreifachung bei der Anrechnung verdreifacht sich auch die CO₂-Ersparnis, die angerechnet werden kann.
In der Folge bedeutet das höhere Erlöse durch die THG-Quote!
Neuerung 2: Stopp der Anrechnung von Biokraftstoffen
Bis 2021 war zum Erreichen der THG-Quote ein gewisser Anteil an Biokraftstoffen zulässig. Diese Biokraftstoffe entstehen beispielsweise auf Nahrungs- oder Futtermitteln. Hiervon konnten bis maximal 4,4 % angerechnet werden.
Diese Grenze von 4,4 % wird ab 2022 nicht mehr erhöht und somit dauerhaft auf demselben Level bleiben.
Die deutsche Regierung möchte mit diesem Stopp den Einsatz von Nahrungs- und Futtermittelpflanzen begrenzen und nicht weiter fördern.
Neuerung 3: THG-Quotenhandel für Privatleute
Die wohl beste Nachricht für E-Mobilisten ist die Öffnung des THG-Quotenhandels für Privatleute.
Während dieser zuvor nur bestimmten Unternehmen vorenthalten blieb, hat die deutsche Regierung ab 2022 den Kreis der Personen, die antragsberechtigt sind, erweitert.
Neben Mineralölunternehmen können nun auch E-Flottenbetreiber und private E-Mobilisten an Erlösen aus der THG-Quote teilhaben.